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Gemeinschaftspraxis - Dr. med Georg Güsken & Dr. Arthur Schmidt
Dr. med Georg Güsken, Dr. Arthur Schmidt
Niehler Str. 312 / neben Café Millowitsch
50735 Köln

Telefon: (0221) 7 12 38 83
Fax: (0221) 9 71 12 24
E-Mail: info@hausarzt-köln-niehl.de

Unsere Praxis liegt nördlich der Innenstadt im Kölner Stadtteil Niehl. Sie erreichen uns problemlos mit der Stadtbahn U-12, U-13, U-15, U-16 , der Buslinie 147 oder mit der Straßenbahn Linie 16 Haltestelle Nesselrodestr.

Parkplätze sind entlang der Straße der Praxis vorhanden. Eine Bushaltestelle befindet sich direkt vor der Praxis.


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Montag:
09:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch:
09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
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Freitag:
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Telefonsprechstunde zur Abfrage von Laborwerten (auf Widerruf):
Di und Do 19 – 19.30 Uhr
Tel: 0221-7123883

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News

Pharma Deutschland informiert über Schutz und Behandlung bei Mückenstichen

Die aktuelle Mückenplage in weiten Teilen Deutschlands stellt viele Menschen vor Herausforderungen. Aufgrund des feucht-warmen Wetters und der Überschwemmungen in einigen Regionen ist die Mückenpopulation in diesem Jahr besonders groß. Pharma Deutschland, der mitgliederstärkste Pharmaverband Deutschlands, informiert über wirksame Schutzmaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten bei Mückenstichen.

Um sich vor Mückenstichen zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wirkstoffe wie DEET oder Icaridin, die in vielen Mückensprays enthalten sind, bieten einen effektiven Schutz für mehrere Stunden. „Diese Wirkstoffe haben sich als besonders wirksam erwiesen“, erklärt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft von Pharma Deutschland. „Allerdings sollten sie mit Bedacht und gemäß den Anwendungshinweisen verwendet werden, besonders bei Kindern und Schwangeren.“ Für Menschen, die auf chemische Mittel verzichten möchten, gibt es pflanzliche Alternativen. Ätherische Öle aus Zitrusfrüchten, Lavendel oder Eukalyptus helfen, Mücken auf Distanz zu halten, sind aber in ihrer Wirkdauer begrenzt.

Trotz Schutzmaßnahmen, zu denen auch lange, helle Kleidung gehört, kann es zu Stichen kommen. Hier ist schnelles Handeln gefragt. „Ein sofortiges Kühlen der Einstichstelle, zum Beispiel durch feuchte Umschläge oder spezielle Gels aus der Apotheke, kann den Juckreiz rasch lindern“, erläutert Kroth. „Auch sogenannte Stichheiler, die die Einstichstelle kurz erhitzen, haben sich als wirksam erwiesen.“ Diese batteriebetriebenen Geräte erwärmen die betroffene Stelle kurzzeitig auf etwa 50°C, was die Eiweißstrukturen des Mückenspeichels verändert und die Ausschüttung von juckreizauslösendem Histamin reduziert.

Bei stärkeren Reaktionen können antiallergische Gels oder Cremes mit Wirkstoffen wie Dimetindenmaleat oder Hydrocortison helfen. Diese sind in Apotheken zu erwerben und können den Juckreiz und die Schwellung reduzieren. In Apotheken sind zudem spezielle Pflaster erhältlich, die durch einen mechanischen Reiz den Juckreiz lindern sollen.

Für Kinder und Menschen mit empfindlicher Haut gibt es besonders milde Präparate. „Bei der Anwendung von Mückenschutz und der Behandlung von Stichen bei Kindern ist besondere Vorsicht geboten“, betont Kroth. „Hier sollte man sich unbedingt in der Apotheke beraten lassen. Dort erhalten Betroffene nicht nur passende Produkte, sondern auch wertvolle Tipps zur Anwendung und zu möglichen Alternativen.“

Bei besonders starken Reaktionen oder Stichen in empfindlichen Bereichen wie dem Gesicht sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für Kinder oder Menschen mit bekannten Allergien gegen Insektenstiche. Symptome wie starke Schwellungen, Atemnot oder Kreislaufprobleme erfordern sofortige medizinische Hilfe.

Abschließend betont der Wissenschaftler von Pharma Deutschland: „Mit der richtigen Vorbereitung und einer schnellen Reaktion lassen sich die Unannehmlichkeiten durch Mückenstiche deutlich reduzieren. Wichtig ist, dass jeder die für sich passende Methode findet – sei es beim Schutz oder bei der Behandlung. Die Apotheken vor Ort stehen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.“

Zahn- und Frauenärzte zum Tag der Zahngesundheit am 25. September 2024

Lächeln für Zwei – ein strahlendes Lächeln und das Wohl des ungeborenen Kindes hängen eng miteinander zusammen. Während eine Schwangerschaft viele körperliche und emotionale Veränderungen mit sich bringt, achten Frauenärztinnen und Frauenärzte auch auf die Mundgesundheit. Hormonelle Veränderungen beeinflussen die Mundgesundheit und können zu Schwangerschaftskomplikationen führen. Gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) weist der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) am Tag der Zahngesundheit auf die fachärztliche Kooperation in der Schwangerenvorsorge hin und informiert gemeinsam mit einem ausführlichen Fachartikel und mehreren Reels auf dem Instagram-Kanal „Schwanger mit dir“.

Dr. Klaus Doubek, Präsident des BVF, kommentiert: „Die Zahn- und Mundgesundheit während der Schwangerschaft ist von großer Bedeutung für den Verlauf der Schwangerschaft. Dank der hochwertigen, frauenärztlichen Schwangerenvorsorge in Deutschland, die international als Vorbild gilt, können wir werdende Mütter umfassend beraten, betreuen und an unsere zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen verweisen.“

Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK, ergänzt: „Während in vielen anderen Ländern die Zahn- und Mundgesundheit oft nicht ausreichend in die Schwangerenvorsorge integriert ist, stellen wir durch die enge Zusammenarbeit sicher, dass die Mundgesundheit der werdenden Mütter positiv beeinflusst wird. Auch dem Risiko von Schwangerschaftskomplikationen wird entgegengewirkt und damit auch schon an die Mundgesundheit des kleinen Kindes gedacht.“

Versorgung während der Schwangerschaft: Verlässlicher Begleiter mit Weitblick

Die frauenärztliche Schwangerenvorsorge ist weit mehr als nur medizinische Routine – sie ist ein verlässlicher Begleiter durch die besondere Zeit der gesamten Schwangerschaft. In jeder Phase haben Frauenärztin oder Frauenarzt die Gesundheit von Mutter und Kind im Blick, um Vertrauen, Sicherheit und Wohlbefinden zu bieten. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen ermöglichen nicht nur die umfassende Dokumentierung des regelrechten Wachstums des Babys, sondern schaffen auch wertvolle Momente der Vorfreude. Im Rahmen der Schwangerenberatung soll die Ärztin oder der Arzt in der Schwangerschaft bedarfsgerecht über die Bedeutung der Mundgesundheit für Mutter und Kind aufklären: frühzeitig sensibilisieren und rechtzeitig an eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt verweisen.

Die Relevanz der Mundgesundheit während der Schwangerschaft

Schwangerschaftsbedingte hormonelle Veränderungen beeinflussen den gesamten Körper, einschließlich des Mundraums. Diese hormonellen Schwankungen können zu einer erhöhten Anfälligkeit für Gingivitis und Parodontitis führen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass unbehandelte Zahnfleischerkrankungen mit einem höheren Risiko für Frühgeburten und niedrigem Geburtsgewicht in Verbindung stehen. Daher sind eine stringente Mundhygiene und regelmäßige zahnärztliche Kontrollen während der Schwangerschaft von zentraler Bedeutung. Frauenärztin oder Frauenarzt wird im Verlauf der Schwangerenvorsorge die Schwangere regelmäßig nach ihrem Befinden und auch Zahnproblemen fragen – denn auch Übergeben oder neue Essgewohnheiten beeinflussen den Mundraum zusätzlich – und ggf. an eine Zahnarztpraxis verweisen.

Gesundheitsrisiken minimieren – Präventivmaßnahmen maximieren

Unbehandelte orale Infektionen können weitreichende gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen. Durch eine enge interdisziplinäre Kooperation zwischen Frauenärzten und Zahnärzten können präventive Maßnahmen frühzeitig ergriffen werden, um Risiken zu minimieren und eine optimale gesundheitliche Betreuung sicherzustellen. Schwangeren wird empfohlen, ihre Mundgesundheit regelmäßig überprüfen zu lassen und bei Anzeichen von Zahnfleischentzündungen umgehend zahnärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Idealerweise sollten werdende Mütter bereits vor der Schwangerschaft einen Zahnarzttermin wahrnehmen, um sicherzustellen, dass keine unbehandelten Zahnerkrankungen vorliegen. Während der Schwangerschaft sind Zahnkontrollen besonders im zweiten Trimenon – zwischen der 13. und 21. Schwangerschaftswoche – empfehlenswert. Zu diesem Zeitpunkt ist das Risiko für Komplikationen am geringsten und der Komfort für die Schwangere am größten. Darüber hinaus wird eine professionelle Zahnreinigung im zweiten Trimester angeraten, um Zahnbeläge und Bakterien effektiv zu entfernen und das Risiko für Zahnfleischentzündungen zu reduzieren.

Gemeinsam für eine optimale, medizinische Gesundheitsversorgung

Der Tag der Zahngesundheit 2024 bietet eine wertvolle Plattform für BVF und BZÄK, um das Thema „Mundgesundheit in der Schwangerschaft“ in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken und die Aufklärung zu intensivieren. Auf dem Schwangerenvorsorgekanal „Schwanger mit dir“ auf Instagram wird in mehreren Reels auf die wichtigsten Themen der Zahngesundheit in der Schwangerschaft eingegangen.

Detaillierte Informationen finden sich im Fachartikel „Die Mundgesundheit der werdenden Mutter“ in FRAUENARZT Nr. 9, Veröffentlichung am 19.09.2024.

05.09.2024 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer

Wie funktioniert eigentlich die Finanzierung der GKV?

Allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Gesundheitsfonds: Das alles hängt mit den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen zusammen. Aber wie genau? Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse bringt Licht ins Dunkel.

Wie berechnet sich der Krankenkassenbeitrag? Der Krankenkassenbeitrag besteht aus zwei Bausteinen: dem allgemeinen Beitrag und dem Zusatzbeitrag. Beide werden prozentual anhand der Einkünfte berechnet.

Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitrag beträgt 14,6 Prozent des Einkommens (2024). Die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags liegt aktuell bei 1,7 Prozent. Beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag variiert die Höhe von Kasse zu Kasse.  

Zahlen alle Versicherten den gleichen allgemeinen Beitrag? Grundsätzlich erst einmal ja, zumindest prozentual. Allerdings gibt ein paar Ausnahmen: Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen lediglich einen ermäßigten Beitragssatz an ihre Krankenversicherung. Dieser liegt bei 14,0 Prozent.

Wer dagegen keine Einkünfte hat, zahlt den gesetzlichen Mindestbeitrag für eine Krankenversicherung, der zurzeit bei monatlich 172,04 Euro plus Zusatzbeitrag liegt. Für Arbeitslose werden Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosengeld 1) bzw. das JobCenter (Bürgergeld) übernommen. Familienversicherte zahlen überhaupt keinen Beitrag.

Neben dem Mindestbeitrag für Krankenkassen gibt es auch einen Höchstbeitrag für gesetzliche Krankenversicherungen. 2024 beträgt dieser monatlich 755,55 Euro, hinzu kommt der Zusatzbeitrag.

Wichtig zu wissen: Während Selbstständige in der Regel den gesamten Krankenkassenbeitrag selbst entrichten, zahlen Angestellte nur die Hälfte – die anderen 50 Prozent übernimmt der Arbeitgeber.

Was ist der Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse? Neben dem bundeseinheitlichen allgemeinen Beitragssatz spielt für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags auch der Zusatzbeitrag eine Rolle, den jede Kasse erhebt. Mit den Zusatzbeiträgen haben die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf zu decken. Zum Beispiel um ihren Versicherten besondere Leistungen anbieten zu können oder auch um ungeplante Ausgabensteigerungen abzufedern, die z.B. durch Vorhaben des Gesetzgebers, erhöhte Inanspruchnahme, regionale Unterschiede oder andere äußere Umstände verursacht werden.

Was ist der Unterschied zwischen dem kassenindividuellen und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag? Üblicherweise ist mit dem Zusatzbeitrag einer Krankenkasse der kassenindividuelle Beitragssatz gemeint (siehe oben).

Davon zu unterscheiden ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Dieser ist eine rein rechnerische Größe und hat mit einem realen Durchschnittsbetrag aller geltenden Zusatzbeiträge nichts zu tun. Er besagt, welcher Zusatzbeitrag rein rechnerisch notwendig wäre, um über die gesamte GKV hinweg Einnahmen und Ausgaben in Balance zu bringen.

Wer entscheidet über die Höhe der Krankenkassenbeiträge? Über den allgemeinen Beitragssatz sowie Ermäßigungen, Höchst- und Mindestbeiträge entscheidet der Gesetzgeber, also das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das BMG legt zudem jährlich zum 31. Oktober den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest.

Grundlage für diese Schätzung ist die Prognose des so genannten Schätzerkreises. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus Fachleuten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung sowie des GKV-Spitzenverbandes. Es berät immer im Herbst über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der GKV im nächsten Jahr.

Was passiert mit den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)? Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen erst einmal in einem gemeinsamen Topf, den Gesundheitsfonds. In den Gesundheitsfonds werden zudem vom Bund zusätzliche Mittel eingezahlt. Mit diesen Bundesmitteln werden Ausgaben (zumindest teilweise) refinanziert, die die GKV für den Staat übernimmt – wie zum Beispiel die oben genannten Beiträge für Bürgergeldempfänger.

Anschließend werden die gesammelten Mittel nach bestimmten Kriterien wieder an die Krankenkassen verteilt. Man spricht hier von Zuweisungen an die Krankenkassen. Sie erhalten pro Versichertem eine Grundpauschale sowie Zu- und Abschläge, die von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Alter, dem Geschlecht oder Erkrankungen abhängen.

02.09.2024 DGA | Quelle: SBK Siemens-Betriebskrankenkasse

Gesundes-Herz-Gesetz bleibt trotz Nachbesserungen überflüssig

Anlässlich der Kabinettssitzung zum Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) am 28. August 2024 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Auch wenn die Koalition die Kritik von Krankenkassen und großen Teilen der Gesundheitsszene am GHG nun teilweise aufgenommen hat, halten wir das Gesetz für überflüssig. Die Festlegung und Ausgestaltung der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, die Check-ups bei Erwachsenen und die Verschreibung von cholesterinsenkenden Arzneimitteln – Statinen – sollen laut Kabinettsentwurf nun wieder dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zugewiesen werden. Allerdings bleibt der Gestaltungsrahmen für den G-BA eng begrenzt. Ebenso bleibt es bei der undifferenzierten Aufblähung von Früherkennungsuntersuchungen, anstatt eine zielgerichtete Auswahl derjenigen vorzunehmen, die profitieren könnten.

Arzneimittel statt Prävention ist falscher Ansatz Das Gesundes-Herz-Gesetz verfolgt weiter einen nicht zeitgemäßen Präventionsansatz und setzt auf Zweckentfremdung von den Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel anstelle gesundheitsfördernder Bewegung, Ernährung und Verhaltensanpassungen für ein rauchfreies Leben. Wenn die Bundesregierung im einleitenden Satz zum Gesetzentwurf feststellt, dass in Deutschland die Gesundheitsausgaben pro Kopf um ein Fünftel höher liegen als im EU-Durchschnitt, die Lebenserwartung aber deutlich geringer ist, sollte Schluss sein mit einer Politik nach dem Motto ,viel hilft viel‘. Medizinische Ressourcen und Finanzmittel der Versicherten und Arbeitgeber müssen sachgerecht eingesetzt werden.“



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